Mittwoch, 6. Dezember 2006

Die Ehe

Der Begriff "Ehe"
Dass Mann und Frau zusammenleben, eventuell ihr ganzes Leben lang, dass sie gemeinsam Kinder zeugen und großziehen, das liegt in ihrem privaten Ermessen. Wenn die Gemeinschaft sich von der Paarbildung und ggf. der Kinderaufzucht Vorteile erhofft, ist es nahe liegend, dass diese Gemeinschaft einen Teil dieser Vorteile an die Paare oder an Paare mit Kindern ausschüttet, nicht zuletzt, um das gewünschte Verhalten attraktiv zu machen.

Es steht den Paaren frei, ökonomische oder sonstige Fragen zivilrechtlich durch Verträge zu regeln.
Auch der Begriff Ehe leitet sich von dem althochdeutschen Ewa = Vertrag ab (Quelle: Wikipedia), nur dass die Klauseln bei Abschluss ohne Einflussmöglichkeit der Vertragspartner durch politische Beschlüsse abgeändert werden können, ein seltsamer Zustand, da Verträge üblicherweise das Vorhandensein von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen voraussetzen. Beim Ehevertrag geht der Gesetzgeber stillschweigend davon aus, dass die Vertragspartner den Vertrag zu den neuen Konditionen fortsetzen wollen, auch wenn sich der Vertragsinhalt geändert hat. Selbst bei Versicherungsverträgen hat man bei Beitragserhöhungen ein Kündigungsrecht, genauso wie nach Schadensfällen.
Der aus Wikipedia übernommene Text soll die Vertragsänderungen zeigen, die ein Ehepaar hinzunehmen hatte, das 1950 geheiratet hat und noch heute verheiratet ist.

Ehe 1950
  • Die Ehe war ein Kontrakt auf Lebenszeit, der mit einem Verhaltenskodex gebunden war, wie der Partner zu behandeln ist.
  • Nur wenn ein Partner dieses Verhaltenskodex nicht einhielt, konnte der andere Partner die Auflösung der Ehe verlangen. Und zwar nur solange, wie nicht durch Erneuerung der Ehe durch den Geschlechtsakt das Fehlverhalten getilgt wurde.
  • Wurde die Ehe beendet, so hatte ein Bruch des Verhaltenskodex ein Verwirken aller zivilrechtlichen Ansprüche gegen den vertragstreuen Partner zur Folge.
  • Die Ehe war durch den Straftatbestand des Ehebruchs strafrechtlich geschützt.
  • Die Ehe war zivilrechtlich insofern geschützt, als dass ein Ehebruch ein Eheverbot nach einer eventuellen schuldhaften Scheidung zum Geliebten/Gelieber nach sich zog.
  • Die Ehe war die öffentlich dokumentierte freie Entscheidung in die geschlechtliche Vereinigung der Parteien.
  • Nur eheliche Nachkommen waren von beiden Elternteilen erbberechtigt.
  • Bei nichtehelichen Nachkommen hatte der Vater die Verpflichtung, für den Lebensunterhalt mit finanziellen Mitteln aufzukommen, hatte aber weder Umgangs- noch Besuchsrecht.
    (Quelle: Wikipedia)

Die Ehe 2006

  • Die Ehe kann einseitig nach 3 Jahren geschieden werden, oder anderes formuliert: Der Vertrag ist nur 3 Jahre verbindlich und verlängert sich gleitend. Diese Autoprolongierung kann durch einseitiges Beenden des vertragskonformen Verhaltens jederzeit unterbrochen werden, und zwar ohne Angabe von Gründen. Nach 3 Jahren wird die Ehe auf Antrag durch Scheidung beendet - willigt der andere Partner ein, kann die Scheidung auch nach einem Jahr erfolgen.
  • Das Verhalten einzelner Partner in Bezug auf ihre 'ehelichen Verpflichtungen' ist bei den zivilrechtlichen Folgen der Auflösung der Ehe ohne jeden Belang, solange kein Rechtsbruch mit ins Spiel kommt (Härtefallscheidung). Ein Ehevertrag kann dieses abmildern, den Regelungen hier sind aber Grenzen gesetzt.
  • Ehebruch ist kein sanktionierter Straftatbestand mehr mit der Folge, dass z. B. Seitensprungagenturen öffentlich Werbung für ihre Dienste machen können. Dazu gehören vom Vermitteln eines geeigneten und willigen Partners bis zum Arrangieren von Alibis; alles, was den Seitensprung angenehm und sicher macht. Prostitution ist auch nicht mehr sittenwidrig, obschon ein Großteil der Kunden verheiratet sein dürfte.
  • Der Ehebrecher respektive die Ehebrecherin kann nach der Scheidung geheiratet werden.
  • Durch die Einführung der Vergewaltigung in der Ehe ist die Ehe nicht mehr mit einer generellen Einwilligung in die geschlechtliche Vereinigung verbunden.
  • Die Nachkommen haben die gleichen Rechte unabhängig vom Rechtsverhältnis ihrer Eltern.
  • Nichteheliche Väter haben weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie geschiedene.
    (Quelle: Wikipedia)
  • Ehegatten werden ökonomische Vorteile eingeräumt wie zum Beispiel das Ehegattensplitting bei der Berechnung der Einkommensteuer. Das Ehegattensplitting bringt jedoch nur dann ökonomische Vorteile, wenn die Einkommen der Ehegatten sich voneinander unterscheiden. Im Gegenzug wird der individuelle Sozialhilfeanspruch jedes Individuums gegen den Staat durch den unbedingten gegenseitigen Unterhaltsanspruch der Ehepartner erstrangig auf den Partner verlagert.
    (Quelle: Wikipedia)

Schlussfolgerungen

Für den Staat ist die Ehe ein gutes Geschäft, da sie die Wahrscheinlichkeit senkt, dass das Individuum zum Bezug von Transferleistungen berechtigt ist. Nicht zuletzt deshalb belastet die hohe Scheidungsrate die Sozialkassen.
Wie der Vergleich der Vertragskonditionen von 1950 und heute zeigt, ist die Ehe als zivilrechtlicher Vertrag weitgehend und bei Wegfall dieses Splittingvorteils völlig unattraktiv, um es vorsichtig zu formulieren.
Sollte man dieses ausgemergelte und antiquierte Konstrukt nicht einfach abschaffen?

Fehler bei Vertragsabschluss

Wer sich ein kleines Gärtchen kaufen will, der muss einen Notar einschalten. Bei komplizierteren Rechtsgeschäften, bei denen es jedoch durchaus um geringere Beträge gehen kann, als es die Verpflichtungen sind, die sich aus dem Ehevertrag ergeben, ist der Notar verpflichtet, die Beteiligten ausreichend zu beraten. Enthält sein Vertragsentwurf Fehler, die zu Kosten bei einem der Vertragspartner führen, haftet er.
Ganz anders bei der Ehe. Da liefert der Standesbeamte blumige Worte. Er gleicht darin den schlechten Versicherungsvertretern, die lediglich den Vertragsabschluss und die Provision, nicht jedoch das Interesse der Kunden im Auge haben.
Jeder Mensch hat das Recht, sich aus freiem Willen zu ruinieren. Voraussetzung ist, dass er ausführlich über "Risiken und Nebenwirkungen" aufgeklärt wurde.

Fehlende Rechtssicherheit

Immer wieder werden Gesetze beschlossen, in der Absicht, einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft einzuleiten. Vollmundig wird von der normativen Kraft des Faktischen gesprochen.
Die Gesellschaft ist heute so frei, dass niemand mehr diskriminiert wird, sollte er ohne Trauschein in einer Partnerschaft leben, wobei hier schon wieder der Gesetzgeber in die Privatsphäre hineinregiert und versucht, um Transferleistungen zu sparen, eheähnliche Zustände herzustellen, wo keine sind.
Was hier auf der Strecke bleibt, ist die Rechtssicherheit. Ehe ist eben viel mehr, als das Zusammenleben von sich liebenden Menschen, sondern dieses Zusammenleben zieht einen Rattenschwanz von rechtlichen und ökonomischen Fragen nach sich. Unseren Vorfahren war das klar, weswegen sie eine klar definierte Rechtsbeziehung, die Ehe, schufen, an deren Anfang, wenn auch Vermögenswerte ins Spiel kamen, ausführliche Verhandlungen der Vertragsparteien stattfanden.
Die Ehe als Zeitvertrag mit automatischer Verlängerung, ausgestaltet als Sozialhilfe-, Renten- und Kindergeldersatz für den schwächeren Partner, hat keine Zukunft. Kinder sind eine langfristige Investition. Diese wird nur getätigt, wenn Rechtssicherheit besteht. Viele Staaten kommen trotz guter Gewinnchancen und Ressourcen deswegen nicht auf die Beine, weil die Rechtssicherheit fehlt. Kein seriöser Investor riskiert leichtsinnig den Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Der Wert der Ehe als Vertrag

Ehe kommt aus dem Althochdeutschen und heißt lediglich "Vertrag". Wir müssen uns klar machen, was wir darunter verstehen. Welche Regelungen muss ein Vertrag zwischen Intimpartnern umfassen? Ist überhaupt ein Vertrag notwendig? Sollte es einen Standardvertrag geben? Sollte es, wie im Gesellschaftsrecht, verschiedene Konstrukte geben (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH)? Welche Ansprüche dürfen die Partner aneinander stellen?
Dass eine Ehe nicht geschieden werden soll, ist eine christliche Regelung, auf ein ausdrückliches Wort von Jesu hin, das auf großes Unverständnis bei den Jüngern stieß, die meinten, unter diesen Umständen sei die Ehe nicht besonders attraktiv. Jesus verstand dieses Gebot als Schutz der Frauen. Jesus war ein früher Frauenrechtler. Das Gebot wurde erlassen gegen die Hartherzigkeit der Menschen.
Dass sich die Kirchen der Institution Ehe bemächtigten, hat etwas mit Machtausübung zu tun. Wer die Sexualität der Menschen beherrscht, der beherrscht die Menschen völlig. Es hat aber auch wieder mit Rechtssicherheit zu tun.

Wir vergessen zu leicht, in unserer doch so geordneten westlichen Welt, wie leicht eine Gesellschaft in Anarchie und Chaos abrutschen kann, und sollten den Nutzen, den Kirchen stiften, nicht gering einschätzen.
Deine Interpretation des Begriffes Hochzeit konnte ich bei meiner Recherche nicht nachvollziehen. Wikipedia spricht von hohem kirchlichen Fest, so wie Hochamt oder Ähnliches. Auch waren die Ehen der Vergangenheit auf die Ewigkeit angelegt, diese konnte wegen der hohen Sterblichkeit aber recht kurz sein. Ob die Partner dies bei ihren Entscheidungen in Rechnung stellten oder eben als gottgegeben hinnahmen, ich weiß es nicht.
Es eröffnet aber eine neue Frage: Kann es in Zeiten einer gewaltig gestiegenen Lebenserwartung noch eine lebenslange Ehe geben? Sollte es Zeitverträge geben?
Für einen Christen ist die Ehe heilig, was nicht heißt, dass er sie nicht bricht. Aber ein gutes Gewissen kann er dabei nicht haben. Jesus geht über das jüdische Verständnis für Ehebruch, dem erfolgten Beischlaf, hinaus und sagt, dass schon der die Ehe gebrochen hat, der in Gedanken eine andere Frau begehrt. Und er hat natürlich Recht. Und dann rettet er die Sünderin mit den Worten: "Wer von euch ohne Makel ist, der werfe den ersten Stein."
Wir modernen Menschen reden immer von Menschenrechten. Menschenrechte sind Sakramente, die nicht von Gott erlassen wurden, sondern durch Absprache der Menschen zustande kamen. Bevor es staatliche Institutionen gab, war es ausschließlich die Kirche, die in der Lage war, das Untier im Menschen einigermaßen zu bändigen.
Die Ehe dient dem Schutz des Schwachen, der Frau und ihrer Kinder, sie gibt aber auch dem Mann Rechtssicherheit, dass diese Frau und diese Kinder, für die er solche Arbeit und Kraft aufgewendet hat, nicht weggenommen werden oder ihn aus eigenem Antrieb einfach verlassen, falls er krank und schwach wird.
Die Ehe alter Prägung trennte auch das Private vom Öffentlichen.

Ehe war ein geschützter Raum, den auch die Obrigkeit zu respektieren hatte.
Du bezeichnest die Ehe als ein Überbleibsel einer alten Ordnung. Das trifft aber nur zu, wenn es einer ehefreien Gesellschaft gelingt zu überdauern.
Wenn die ehefreie Gesellschaft aber verschwindet, dann war die Ehe ihr Fundament und mit diesem verschwindet auch die Gesellschaft.
Ich möchte meine Ausführungen nicht als Plädoyer für die Ehe verstanden wissen. Wir sollten nur wissen, was wir tun und wozu wir es tun.

"Quidquid agis, prudenter agas et respice finem" - Was immer du tust, handle umsichtig und denke an das Ende.


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