Donnerstag, 26. April 2007

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Ein Grund dafür, dass im Durchschnitt Männer mehr verdienen als Frauen beruht darauf, dass Männer die anstrengenderen und gefährlicheren Arbeiten ausführen. Ob das mit diesen Tätigkeiten verbundene Risiko angemessen entlohnt wird bezweifle ich sehr, d.h. Männer sind dreifach diskriminiert:


  1. Sie riskieren Gesundheit und Leben um Geld zu verdienen.
  2. Die Bezahlung ist dem Risiko nicht angemessen, man denke an Waldarbeiter.
  3. Das Geld wird überwiegend von den Frauen der Arbeiter ausgegeben.

Zu Punkt 3 folgendes Zitat:

Es geht nicht um Burger-King-Reklame im Frauenkorsett oder um Frauenprodukte wie Tampons, Lippenstifte, Haarspray. Es geht um Wesentliches: Von der Gesamtkaufkraft einer Bevölkerung werden Kaufentscheidungen zu 79,2% von Frauen bestimmt.

Das lassen Sie sich mal auf der Zunge zergehen.

Diese Zahl gilt übrigens nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa. Und es geht um eine erstaunliche Vielzahl Unternehmen, die diese Kaufkraft weder in ihrem Marketing, noch in ihrer Unternehmenspolitik berücksichtigen. Nach mühsamen Recherchen äußere ich dies zweifelsfrei.
Wir Frauen sind wirtschaftlich mächtig und merken es gar nicht. Halten uns auf mit bitterem Kampf um Durchsetzung gleicher Chancen, Gehälter und mehr Haushaltsbeteiligung unserer Partner. Männer brauchen Zahlen, Daten, Fakten, um als Entscheider wirkungsvollere Maßnahmen zu ergreifen, ihre Produkte und Leistungen an die Frau zu bringen.

Qui habet aures audiendi audiat

Auszüge aus:


Arbeitsunfälle

Die Anzahl der gemeldeten Arbeitsunfälle sinkt bereits seit mehreren Jahren. Über den Zeitraum von 1992 bis 2003 verringerten sich die Arbeitsunfälle um ca. 45 % (vgl. Abbildung 3). Aufgrund der relativ konstanten Vollarbeiterzahlen überträgt sich dieser Rückgang auch auf die Arbeitsunfallquoten (vgl. Abbildung 4). Der Rückgang bei den Arbeitsunfällen spiegelt sich in den Statistiken der drei Spitzenverbände jedoch auf einem unterschiedlichen Niveau wider.

So zeigen sich gerade bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften deutliche Rückläufe. Werden die gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftszweigen diferenziert, so zeigt sich, dass in Wirtschaftzweigen mit hohem Ausgangsniveau (Bau, Holz, Steine und Erden, Metall, Bergbau) aber auch in der Papier- und Druckindustrie, der chemischen Industrie sowie im Gesundheitswesen der Rückgang deutlicher ist (jeweils um mehr als 40 %, vgl. Abbildung 5).
Schwere Unfälle nahmen ebenfalls ab, was sich auch in den Daten zu den Arbeitsunfallrenten widerspiegelt. Waren 1992 noch ca. 46.000 Arbeitsunfälle so schwer, dass sie eine Rente zur Folge hatten, so waren es 2003 nur noch rund 27.000 (vgl. Abbildung 3). 1992 entfelen auf 1.000 Vollarbeiter 1,2 Arbeitsunfallrenten. Diese Quote stieg bis zum Jahr 1994 auf 1,3 leicht an und fällt seitdem stetig ab. Im Jahr 2003 waren es nur noch 0,7 Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollarbeiter (vgl. Abbildung 4).
Besonders häufg kam es im Bergbau (1992: 5,0 und 2003: 3,0 Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollarbeiter), in der Landwirtschaft (1992: 4,4 und 2003: 2,6) und in der Bauwirtschaft (1992: 2,4 und 2003: 2,0) zu Arbeitsunfällen, die eine Rente zur Folge hatten. Betrachtet man das Verhältnis arbeitsunfallbedingte Rente zu Arbeitsunfall, so zeigt sich bis 1996 ein Anstieg (1992: ca. 2,2, 1996: 2,8 Renten je 100 Unfälle). Dieser ging bis zum Jahr 2000 auf den Wert 2,0 zurück. Bis 2003 ist mit 2,3 Arbeitsunfallrenten auf 100 Arbeitsunfälle wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Der erneute Anstieg lässt sich durch einen stärkeren Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle erklären. So gingen die Arbeitsunfälle im Zeitraum 2000 bis 2003 um 24 % zurück, die Arbeitsunfallrenten hingegen nur um 13 %.
Während 1993 noch 1.867 Beschäftigte (0,05 je 1.000 Vollarbeiter) aufgrund eines Arbeitsunfalls starben, waren es 2003 nur noch 1.029 (0,03 je 1.000 Vollarbeiter). Die höchsten Raten (Tödliche Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter) liegen 2003 in den Wirtschaftzweigen Verkehr, Landwirtschaft, Steine und Erden und Bau.
Ursachen und Unfallhergänge der Arbeitsunfälle sind stark von der Branchenzugehörigkeit abhängig. Es gibt jedoch auch Unfallschwerpunkte, die branchenübergreifend beobachtet werden; dies betrift z. B. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Eine branchendiferenzierte Betrachtung kann im Rahmen dieses Themenheftes nicht dargestellt
werden. Bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern werden 6,6 % aller Unfallmeldungen elektronisch gespeichert und stehen für detaillierte Hochrechnungen zur Verfügung. Damit können folgende Merkmale analysiert werden:
Geschlecht und Alter des Verletzten,
der Unfallort (Arbeitsbereich),
die Unfallzeit (Monat, Tag, Stunde),
der unfallauslösende Gegenstand (z. B. Werkzeug oder Treppen usw.) und dessen Bewegung (z. B. in Ruhe, funktionsgerechte oder nicht funktionsgerechte Bewegung),
der Beruf, die zum Unfallzeitpunkt ausgeübte Tätigkeit (z. B. Gehen, Laufen oder Heben und Tragen) und der Bewegungszustand (Umknicken, Stolpern, Hineintreten) des Verletzten sowie
die Art der Verletzung und der verletzte Körperteil.
Eine umfassende Darstellung auf Basis dieser Daten fndet sich z. B. in den jährlichen Ver-öfentlichungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften [3].
Hochgerechnete Zahlen der gewerblichen Berufsgenossenschaften zeigten für das Jahr 2003, dass 79 % der Arbeitsunfälle, 83 % der Arbeitsunfallrenten und 92 % der tödlichen Arbeitsunfälle auf Männer entfielen.
Werden nur die Arbeitsunfälle bei betrieblicher Tätigkeit (d. h. kein Straßenverkehrsunfall und kein Arbeitsunfall auf Dienstwegen) betrachtet, so zeigen die Hochrechnungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften [3], dass im Jahr 2003 ca. 80 % dieser Arbeitsunfälle auf Männer und 20 % auf Frauen entfelen. Im Jahr 1992 betrug der Frauenanteil noch 16,8 %. Dieser Anteil ging zunächst leicht zurück und stieg in den Jahren 1997 bis 2003 von 16,3 % auf 20 % an. Die Abnahme der Arbeitsunfälle betrug zwischen 1997 und 2003 bei den Männern 33 % und bei den Frauen 13 %. Hinsichtlich der Arbeitsunfallrenten (nur Arbeitsunfälle bei betrieblicher Tätigkeit) der gewerblichen Berufsgenossenschaften zeigt sich ein ähnliches Bild. Seit 1998 steigt hier der Anteil der Frauen leicht an. 1992 betrug der Anteil 15,8 %, ging bis 1998 auf 14,2 % zurück und liegt im Jahr 2003 bei 16,2 %. Auch hier gehen die Unfälle der Männer deutlicher zurück als bei den Frauen. Die Abnahme von 1998 nach 2003 beträgt bei den Männern 26 % und bei den Frauen 13%.
Der Anteil der Frauen an den bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften gemeldeten tödlichen Arbeitsunfällen bei betrieblicher Tätigkeit betrug im Jahr 2003 6,7 % (32 Arbeitsunfälle) und war damit etwas höher als 1992 (5,3 %). Aufgrund der geringen Fallzahlen sollten die Schwankungen hier nur mit Vorsicht interpretiert werden. Diese Angaben können nur bedingt über die Risiken der beiden Geschlechter Auskunft geben, da sie die unterschiedliche Verteilung der Geschlechter auf Branchen mit hohen bzw. niedrigen Unfallrisiken nicht beachten und sie sich zudem von Branche zu Branche unterscheiden. In der Landwirtschaft beispielsweise betrug 2003 der Anteil der Frauen an den Arbeitsunfallrenten 28,6 % und an den tödlichen Arbeitsunfällen 10,1 %. Aufgrund der verfügbaren Informationen kann jedoch von einem deutlich höheren Risiko der männlichen Beschäftigten ausgegangen werden. So arbeiten Männer gerade in Branchen mit hohen Arbeitsunfallrisiken deutlich häufger als Frauen (z. B. Bauwirtschaft, Forstwirtschaft).
Jüngere Beschäftigte sind, wohl aufgrund ihrer geringeren Erfahrungen, häufger von Arbeitsunfällen betrofen als ältere Beschäftigte, die weniger, jedoch oft schwerwiegendere Unfälle haben. Beispielhaft ist dies in Abbildung 6 für das Jahr 2003 für die gewerblichen Berufsgenossenschaften dargestellt (die Altersverteilung im zugrunde liegenden Kollektiv wurde mittels Angaben zur Verteilung der Erwerbstätigen in Deutschland geschätzt [1]).
Wegeunfälle
Bei den Wegeunfällen zeigt sich ebenfalls ein leicht abnehmender Trend. So nahmen die Wegeunfälle im betrachteten Zeitraum 1992 bis 2003 um ca. 23 % ab (vgl. Abbildung 7). Die Wegeunfallquoten, die stark von den Entfernungen zwischen Wohn-und Arbeitsort abhängen, schwanken im Vergleich zu den Arbeitsunfallquoten deutlich weniger (vgl.
Abbildung 8). Relativ hohe Wegeunfallquoten werden von den Unfallversicherungsträgern des öfentlichen Dienstes gemeldet (ca. 8 Fälle auf 1.000 Versicherungsverhältnisse). Selbst wenn die gewerblichen Berufsgenossenschaften diferen-zierter betrachtet werden, werden solche hohen Werte nicht erreicht. Bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften kommt auf 1.000 Versicherungsverhältnisse ca. 1 Wegeunfall.
Auch wenn Wegeunfälle nicht so häufg wie Arbeitsunfälle vorkommen, haben sie, aufgrund ihrer oft schweren Folgen, einen hohen Stellenwert. So wurden 1992 262.196 Wegeunfälle gemeldet und 10.515 Wegeunfallrenten zuerkannt. Bis zum Jahr 2003 reduzierte sich die Anzahl der Meldungen auf 202.745 und die Anzahl der Renten auf 7.888. Annähernd entfielen 1992 (2003) somit 4,0 (3,9) Renten auf 100 Wegeunfälle. Das Verhältnis von bewilligten Renten zu Meldungen im Jahr dient als Indikator für die Schwere des Unfalls und liegt deutlich höher als bei den Arbeitsunfällen. Auch anhand der Anzahl der tödlichen Wegeunfälle wird die Schwere der Wegeunfälle erkennbar. So starben 956 Personen im Jahr 1994 und 695 Personen im Jahr 2003 in Folge eines Wegeunfalls. Bezogen auf die gemeldeten Wegeunfälle entfallen somit 0,38 (1994) bzw. 0,34 (2003) tödliche Wegeunfälle auf 100 Wegeunfälle. Im Vergleich dazu lag der Anteil tödlicher Arbeitsunfälle mit 0,09% in den Jahren 1994 und 2003 erheblich niedriger.
Geschlechtsspezifsche Unterschiede werden in Abbildung 9 aufgezeigt, dabei ist ebenfalls ein Vergleich zwischen Arbeits- und Wegeunfällen möglich. Abbildung 10 verdeutlicht das Ereignis Wegeunfall in Abhängigkeit vom Alter für das Jahr 2003.
Hierbei ergibt sich ein etwas anderes Bild als bei den Arbeitsunfällen (siehe Abb. 6). Besonders häufg sind die tödlichen Wegeunfälle bei den Beschäftigten Anfang zwanzig und denen im Alter von Mitte vierzig (vgl. Abbildung 10).

Berufskrankheiten
Defnitionen und rechtliche Einordnung
Nach §9 Abs. 1 SGB VII sind Berufskrankheiten defniert als Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in die so genannte Berufskrankheitenliste aufgenommen hat. In die Liste der Berufskrankheiten (BK) dürfen nur Erkrankungen aufgenommen werden, die durch besondere Einwirkungen entstehen. Dies setzt den Nachweis voraus, dass bestimmte Personengruppen, durch ihre versicherte Tätigkeit, diesen Einwirkungen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. In Einzelfällen können nicht in der BK-Liste geführte Krankheiten aufgrund von §9 Abs. 2 SGB VII anerkannt werden, wenn neue, gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vorliegen.
Die Anerkennung einer Berufskrankheit setzt voraus, dass zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung sowie zwischen der Einwirkung und der Erkrankung ein rechtlich wesentlicher ursächlicher Zusammenhang besteht. Die Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen ist bei bestimmten Erkrankungen eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit.
Zur Anzeige einer Berufskrankheit kann es durch Ärzte (Anzeigepficht nach §202 SGB VII), Unternehmer (Meldepficht nach §4 BKV), Versicherte, Krankenkassen und andere Stellen kommen. Danach prüft der Unfallversicherungsträger von Amts wegen, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Die rechtlichen Grundlagen bilden hierfür der §19 SGB IV in Verbindung mit §20 SGB X und §17 SGB I.
Die Entwicklung der Berufskrankheiten kann nur durch absolute Häufgkeiten dargestellt werden, da nur bedingt Informationen über die Struktur der Versicherten und deren Belastungen vorliegen.

Eine Berechnung von Quoten wie z. B. bei den Arbeits- und Wegeunfällen ist nicht möglich. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Erkrankungen wegen meist langer Latenzzeiten (Zeitdauer von Beginn der gefährdenden Tätigkeit bis zum Auftreten der Erkrankung) oftmals die Gefährdungen vergangener Jahrzehnte widerspiegeln.

Keine Kommentare: